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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2024

§ 1 Geltungsbereich, Anwendung der AGB

(1) Die Rosterrocket S.R.L., Pustnicu 127c, 014042 Bucuresti, Rumänien, J40/23895/2023 (nachfolgend „Rosterrocket“) bietet ihren Kunden über www.rosterrocket.de und www.timetact.de (nachfolgend „Internetplattform“) Leistungen im Bereich der Personalplanung an. Die Kunden können nach Registrierung über die Internetplattform von Rosterrocket angebotene Leistungen gemäß den jeweils gültigen Leistungspaketen abonnieren.

(2) Diese AGB finden auf sämtliche von Rosterrocket über diese Internetplattform angebotenen Leistungen Anwendung.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Rosterrocket stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde ein Angebot von Rosterrocket unter Verweis auf eigene abweichende Vertragsbedingungen annimmt und Rosterrocket dem nicht widerspricht. Auch wenn Rosterrocket auf ein (ggf. elektronisches) Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis in die Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung derartiger Bedingungen des Kunden wird schon jetzt widersprochen.

§ 2 Gegenstand der Leistung, Adressat

(1) Gegenstand der von Rosterrocket angebotenen Leistung sind die Funktionalitäten der Internetplattform im Bereich der Personalplanung in ihrer jeweils aktuellen Version; diese können, je nach Plattformversion und abonnierten Leistungspaketen z.B. Dienst- und Schichtplanung, Abwesenheitsplanung und Zeiterfassung umfassen (gemeinsam „vertragsgegenständliche Leistungen“).

(2) Die Datensicherung ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistungen. Der Kunde bleibt für die Sicherung von Daten und Inhalten, die er, seine Mitarbeiter oder sonst für ihn handelnde Dritte auf die Internetplattform hochladen oder dort erstellen (nachfolgend „Kundendaten“), zu jeder Zeit selbst verantwortlich und wird diese selbst und regelmäßig mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns herunterladen und sichern. Rosterrocket stellt dem Kunden die hierfür, abhängig von den gebuchten Leistungen, Werkzeuge zum gesammelten Herunterladen von Daten über den Kunden-Account zur Verfügung. Der Kunde wird die Datensicherungen so verwahren, dass ihm ein jederzeitiger Zugriff auf diese möglich ist und er auf diese unabhängig von der Internetplattform zugreifen kann. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet Rosterrocket ausdrücklich nicht.

(3) Die Leistungen von Rosterrocket richten sich ausschließlich an Unternehmer.

§ 3 Registrierung, Vertragsabschluss, Speicherung des Vertragstextes

(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Internetplattform („Nutzungsvertrag“) ist die Registrierung durch den Kunden. Mit der Registrierung sichert der Kunde zu, Unternehmer zu sein und in dieser Eigenschaft die Registrierung auf der Internetplattform durchzuführen. Ein Verstoß gegen vorgenannte Zusicherung berechtigt Rosterrocket unbeschadet seiner weiteren Rechte, den Nutzungsvertrag mit dem Kunden fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Der Kunde darf die Registrierung nur durch eine vertretungsberechtigte Person, bzw. ein vertretungsberechtigtes Organ vornehmen. Rosterrocket behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages von der Zusendung eines Nachweises über die Vertretungsmacht abhängig zu machen ohne dabei jedoch Prüfpflichten hinsichtlich Identität und Vertretungsberechtigung der für den Kunden handelnden Person zu unterliegen.

(3) Der Registrierungsvorgang erfolgt kundenseitig durch Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars auf der Internetplattform. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit dem Klicken auf den Registrierungs-Button gibt der Kunde ein Angebot auf den Nutzungsvertrag gemäß den Bestimmungen dieser AGB ab. Der Nutzungsvertrag kommt durch Annahme dieses Angebotes durch Rosterrocket gemäß nachfolgendem Absatz (4) zustande. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Abschluss des Nutzungsvertrages besteht nicht.

(4) Die Vertragsannahme erfolgt durch die Registrierung auf der Internetplattform. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen für den Kunden durch Rosterrocket erfolgt nicht.

§ 4 Kunden-Account, Abonnement von Leistungspaketen

(1) Mit der Registrierung des gewünschten Leistungspaketes erhält der Kunde Zugriff auf die Internetplattform über die Bereitstellung eines Kunden-Accounts. Die Leistungspakete sind abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.

(2) Möchte der Kunde ein höheres oder kleineres Leistungspaket abonnieren, so kann der Kunde innerhalb seines Accounts diese Buchung unter den Einstellung selbstständig durchführen. Das Abonnement kommt durch Annahme dieses Angebotes durch Rosterrocket zustande.

(3) Das Abonnement von Leistungspaketen ist nicht mehr möglich, sobald eine Partei die Kündigung dieses Nutzungsvertrages erklärt hat.

§ 5 Vertragslaufzeit, Beendigung

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er besteht unabhängig von etwaigen Abonnements. Die Beendigung eines oder auch aller laufender Abonnements berührt das Bestehen des Nutzungsvertrages nicht.

(2) Eine ordentliche Kündigung dieses Nutzungsvertrages kann durch beide Parteien jederzeit in Textform per E-Mail ohne Begründung erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, jedoch endet der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt der Beendigung des letzten abonnierten Leistungspakets. In den Einstellungen des Kundenaccounts kann der Kunde seinen Vertrag digital kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund enden auch alle laufenden Abonnements mit Beendigung dieses Nutzungsvertrages.

§ 6 Preise und Bezahlung

(1) Preise für Leistungspakete richten sich nach den dort genannten Konditionen. Dabei gilt, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt:

  • a) Preise, die sich auf in einem bestimmten Zeitraum abonnierte Leistungen beziehen, sind jeweils zu Beginn dieses Zeitraumes fällig.
  • b) Relevant für die Einhaltung von Zahlungszeitpunkten und Fristen ist die Gutschrift des jeweiligen Betrags auf dem von Rosterrocket angegebenen Bankkonto.
  • c) Rechnungen von Rosterrocket sind jeweils ohne Abzug binnen 2 (zwei) Wochen zu begleichen.
  • d) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zahlungszeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 7 Verfügbarkeit der Internetplattform, Leistungsort

(1) Die Verfügbarkeit der Internetplattform bestimmt sich wie folgt:

  • a) Rosterrocket wird die notwendigen Wartungsarbeiten an der Internetplattform jeweils in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr gemäß mitteleuropäischer Zeit durchführen („Wartungsfenster“). Während dieser Wartungsfenster kann die Plattform ganz oder in Bezug auf einige Dienste im Internet zeitweise nicht erreichbar sein.
  • b) Rosterrocket stellt die Internetplattform mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99% pro Kalenderquartal im Internet zu Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.
  • c) Rosterrocket kann den Zugang zu der Internetplattform auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken, sofern die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
  • d) Rosterrocket wird den Kunden auf geplante Servicearbeiten, welche die Verfügbarkeit beeinträchtigen und länger als 10 (zehn) Minuten andauern, jeweils mindestens 4 (vier) Stunden im Voraus durch Hinweis im Kunden-Account aufmerksam machen.

(2) Übergabepunkt der Leistungen von Rosterrocket ist die Schnittstelle zwischen den Servern, auf welchen die Internetplattform gehostet werden, und dem Internet.

§ 8 Änderung von Diensten, Updates

Im Interesse aller Plattformnutzer ist Rosterrocket stets bemüht, die Internetplattform zu verbessern und sinnvoll zu erweitern, um so deren Nutzen für seine Kunden fortlaufend zu erhöhen. Rosterrocket behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, die Internetplattform während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklungen kann Rosterrocket z.B. das Frontend in seinem Erscheinungsbild verändern sowie Funktionalitäten modifizieren, hinzufügen und entfernen sowie Designs, Eingabemasken und weitere Bestandteile von Front- und Backend anpassen (zusammenfassend „Plattformupdates“). Ein kundenseitiger Anspruch auf Plattformupdates besteht ebenso nicht, wie ein Anspruch auf Weiternutzung einer bestimmten Version der Internetplattform. Der Kunde kann aus durchgeführten Plattformupdates keine Ansprüche gegen Rosterrocket ableiten, soweit durch Plattformupdates von ihm gebuchte Funktionalitäten nicht entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden und er dadurch im Rahmen der Plattformnutzung keine unzumutbaren Nachteile erleidet.

§ 9 Pflichten bei der Nutzung des Kunden-Accounts

(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung ein sicheres Zugangspasswort zu seinem Kunden-Account zu wählen. Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinschreibung, sowie Sonderzeichen und numerische Zeichen.

(2) Der Kunde hat die Zugangsdaten zu seinem Kunden-Account geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Unberechtigte durch Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu schützen. Werden dem Kunden missbräuchliche Zugriffe auf seine Zugangsdaten oder auf seinen Kunden-Account bekannt oder begründen Tatsachen einen diesbezüglichen Verdacht, so hat er Rosterrocket unverzüglich hierüber zu unterrichten.

(3) Der Kunde ist berechtigt, Dritten (nachfolgend „Mitarbeiter“) Mitarbeiterzugänge zu seinem Kunden-Account gemäß den von ihm gebuchten Leistungspaketen anzulegen. Vertragspartner von Rosterrocket bleibt dabei einzig der Kunde. Eine vertragliche Beziehung zwischen den Mitarbeitern und Rosterrocket wird nicht begründet.

(4) Der Kunde haftet gegenüber Rosterrocket für das Verhalten der Mitarbeiter, welchen er die Zugänge zu seinem Kunden-Account einräumt. Verstöße gegen Kundenpflichten aus diesen AGB durch solche Mitarbeiter werden dem Kunden zugerechnet. Er ist Rosterrocket gegenüber dafür verantwortlich, dass sich diese Mitarbeiter vertragsgemäß verhalten und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme unserer vertragsgegenständlichen Leistungen nicht gegen diese AGB, Gesetze und/oder Rechte Dritter verstoßen. Verstöße der Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen werden dem Kunden zugerechnet, der Kunde ist in diesen Fällen der Anspruchsgegner von Rosterrocket.

§ 10 Kundendaten, Nutzungsrechte

(1) Rosterrocket betreibt die Internetplattform als Technologiedienstleister im Rahmen eines Software as a Service Angebotes. Auf Kundendaten sowie deren Erstellung, Übermittlung und Verwendung wird Rosterrocket keinerlei Einfluss nehmen oder diese prüfen und betrachtet derartige Daten und Inhalte somit als fremd.

(2) Um Rosterrocket die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen, räumt der Kunde Rosterrocket an urheberrechtlich schutzfähigen Kundendaten auf den Zeitraum der Gültigkeit des Nutzungsvertrages sowie eventueller Aufbewahrungspflichten von Rosterrocket begrenzt das räumlich unbeschränkte und nicht-ausschließliche Recht zur Speicherung, Vervielfältigung und zum öffentlichen Zugänglichmachen einschließlich des Rechts zur Unterlizensierung ein, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Rosterrocket erforderlich ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet,

  • a) nur solche Daten auf die Internetplattform hochzuladen und dort zu erstellen, welche nicht gegen gesetzliche Vorgaben und nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen,
  • b) sicher zu stellen, dass das Hochladen von Daten sowie die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß Absatz (2) und die Nutzung der Internetplattform durch ihn nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die Rechte Dritter verstoßen.

(4) Die Internetplattform dient ausdrücklich nicht zur Speicherung und Verwaltung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO. Der Kunde verpflichtet sich, keine derartigen Daten auf der Internetplattform zu speichern oder dort zu verarbeiten. Verstößt der Kunde gegen vorgenannte Verpflichtung und entstehen ihm Schäden (z.B. durch Datenverlust, Übermittlung, Veränderungen oder Folgen datenschutzrechtswidriger Handlungen), so haftet Rosterrocket hierfür nicht.

§ 11 Datenschutz

Rosterrocket hält sich strikt an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Für personenbezogene Daten, die der Kunde erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der Kunde verantwortliche Stelle.

§ 12 Subunternehmer, Abtretung von Rechten und Pflichten

(1) Rosterrocket ist berechtigt, seine Leistungsverpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag auf Dritte zu übertragen oder Subunternehmer einzuschalten und Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte zu übertragen. Gegenüber dem Kunden bleibt Rosterrocket dabei für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Rosterrocket zulässig.

§ 13 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind.

§ 14 Allgemeine Haftungsbeschränkung

Rosterrocket haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(1) Eine Haftung von Rosterrocket besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Rosterrocket nicht.

(2) Die Beschränkung der Haftung von Rosterrocket gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Rosterrocket haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

(4) Rosterrocket haftet darüber hinaus nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet, welche Rosterrocket nicht zu vertreten hat und die die Nutzung von Funktionen der Internetplattform oder darüber abrufbarer Dienste erschweren oder verhindern.

(5) Soweit die Haftung von Rosterrocket ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rosterrocket.

§ 15 Änderung dieser AGB

Rosterrocket behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Begründung und unter Beachtung des folgenden Verfahrens zu ändern: Die geänderten AGB werden dem Kunden unter Kenntlichmachung der jeweiligen Änderungen an seine bei der Registrierung angegebene Mailadresse zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang der genannten Mail, gilt seine Zustimmung zu den jeweiligen Änderungen als erteilt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch, alle Erklärungen und die Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache. Die Parteien stellen sicher, dass ihre Ansprechpartner jeweils die deutsche Sprache beherrschen.

(2) Auf den Nutzungsvertrag und alle zwischen Rosterrocket und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge findet rumänisches Recht.

(3) Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien sind, soweit gesetzlich zulässig, die am Sitz von Rosterrocket zuständigen Gerichte in Rumänien, Bukarest.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder von zwischen den Parteien getroffenen Verträgen oder Abreden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit der Regelwerke im Übrigen unberührt. Die Parteien werden stattdessen auf die Vereinbarung einer Ersatzregelung, welche der ungültigen oder undurchführbaren in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise deren Wirkungen am nächsten kommt, hinwirken. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich Regelungen als lückenhaft erweisen.